Grossfeuerwerk Kategorie 4
Kategorie 4
Darf nur an besonders instruierte Personen ab 18 Jahren und nur mit Verkaufsprotokoll abgegeben werden. Feuerwerkskörper mit erheblichem Gefährdungspotenzial, die nicht in den Detailhandel gebracht werden dürfen. (Ab 2013 mit Ausbildung.)

- Leuchtbatterie (Cake) der Kategorie 4

