Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

1. Feuerwerksanlässe

1.1. Gewährleistung
Wir gewährleisten die sichere und gesetzeskonforme Durchführung von Feuerwerksanlässen. Die Haftung bezieht sich auf die Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen. Bei fehlerhafter Qualität wird der Wert des betreffenden Produktes, bzw. der betreffenden Dienstleistung ersetzt. Bei Folgeschäden durch Fehlverhalten des Kunden oder Dritter lehnen wir jede Haftung ab.

1.2. Gutschriften
Wir erteilen Gutschriften falls durch unser Verschulden
- der Ablauf des Feuerwerkes erheblich gestört ist oder
- mehr als 10 % der Artikel nicht funktioniert haben.

1.3. Beanstandungen
Beanstandungen können innerhalb von acht Tagen nach dem Anlass angebracht werden.

1.4. Rücktrit vom Vertrag 
 Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden werden die bis zu diesem Zeitpunkt vorgeleisteten Kosten und ein Anteil des entgangenen  Gewinnes in Rechnung gestellt.

1.5. Höhere Gewalt
Kann ein Feuerwerk aus Gründen höherer Gewalt (z.B. Wetterbedingungen) nicht durchgeführt werden, werden die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.

1.6. Sicherheitsvorkehrungen
Der Veranstalter gewährleistet die Einhaltung der von den Behörden oder der Hamberger AG angeordneten Sicherheitsvorkehrungen. Sind die Voraussetzungen für eine sichere Durchführung nicht erfüllt, wird das Feuerwerk nicht durchgeführt. In diesem Fall werden die vorgeleisteten Arbeiten und der entgangene Gewinn berechnet.

1.7. Terminverschiebung
Eine kurzfristige Terminverschiebung (in der Regel weniger als 36 h vor dem Feuerwerk) verursacht erhöhten Aufwand, welcher zusätzlich berechnet wird.


2. Pyrotechnische Artikel

2.1. Garantie
Für unsere Produkte übernehmen wir - wenn nicht anders vereinbart - eine Garantie von 12 Monaten, vom Lieferungstag an gerechnet. Unsere Garantie umfasst nach unserer Wahl die Instandstellung oder den Ersatz von schadhaften Teilen infolge nachweisbarer Fabrikations- oder Materialfehler. Andere Gegenleistungen, insbesondere jegliche Art von Folgeschäden sind ausgeschlossen. Nicht unter die Garantie fallen Schäden infolge mangelhafter Lagerung oder unrichtigen Gebrauches.

2.2. Lieferfristen
Unsere Produkte werden grundsätzlich ab Lager geliefert. Erfolgt kein Versand ab Lager, so wird mittels einer Auftragsbestätigung der voraussichtliche Liefertermin angegeben. Die vereinbarten Lieferfristen sind so bemessen, dass sie unter geordneten Verhältnissen eingehalten werden können. Durch widrige Umstände und höhere Gewalt eingetretene Lieferverzögerungen, berechtigen den Besteller nicht vom Vertrag zurückzutreten.
2.3.  Der Firma Hans Hamberger AG steht das Recht zu, im Falle des Eintritts unvorhersehbarer Umstände, vom Vertrag zurückzutreten, ohne Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz.

2.3. Beanstandungen
Beanstandungen jeder Art sind innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware anzubringen.

2.4. Rücknahme
Rücksendung müssen angemeldet werden. Artikel, welche nach kundenspezifischen Wünschen geliefert wurden, sich in nicht einwandfreiem Zustand befinden oder überholt, bzw. wenig gangbar sind, können nicht vergütet werden. Anfallende Entsorgungskosten werden nach Aufwand verrechnet.

2.4. Produktehaftung
Eine Gewähr über die Eignung unserer Produkte für den vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck kann von uns nicht übernommen werden. Gebrauchsanweisung und Empfehlungen werden von uns nach bestem Wissen aufgrund der Erfahrungen in der Praxis abgeben. Sie sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Produktetesten. Die Haftung beschränkt sich auf die Qualität unserer Produkte. Bei fehlerhafter Qualität wird nur der Wert des betreffenden Produktes ersetzt. Für allfällige weitere Schäden wird jede Haftung abgelehnt.

2.5. Transport
Die Verkaufpreise verstehen sich ab Werk Oberried.


3. Allgemeines

3.1. Allgemeines
Änderungen an Offerte, Auftragsbestätigung oder Nebenabreden bedürfen zur Gültigkeit unsere ausdrückliche Zustimmung.

3.2. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innert 30 Tagen, netto ohne Abzüge zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins von 6 % p.a. berechnet.

3.3. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist CH-3800 Interlaken